Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Sonderabsprachen, die von den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt.
2. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin sie schriftlich anerkennt.
3. "Lichtbilder" im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
Urheberrecht, Nutzung und Verbreitung
1. Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Der Auftraggeber erhält die privaten Nutzungsrechte für die in Auftrag gegebenen Fotos.
3. Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin.
5. Die Bearbeitung von Lichtbildern der Fotografin, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotografin.
6. Der Käufer hat das Recht, die erworbenen Fotodateien zu vervielfältigen und unter Berücksichtigung der Rechte der abgebildeten Personen ins Internet zu stellen.
7. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann die Fotografin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheberin des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.
8. Die digitalen Roh-daten verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Medien an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und Vergütung.
9. Der Auftraggeber bzw. die Beteiligten erklären sich mit Auftragserteilung einverstanden, dass die entstandenen Fotos zur Eigenwerbung/zu Veröffentlichungen der Fotografin benutzt werden dürfen, z.B. im Internet, in Printmedien oder in Veröffentlichungen z.B. in Buchform. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
10. Fotos, die vom Kunden im Internet (z.B. soziale Netzwerke, Communitys, eigene Webseiten oder Werbung) genutzt werden, sind auch für die Fotografin zur Internetveröffentlichung freigegeben.
11. Sollten die Lichtbilder der Fotografin von einer anderen Person als die Fotografin bearbeitet werden und die Ergebnisse im Internet veröffentlicht, muss dies dabei eindeutig angegeben werden.
Das Recht am eigenen Bild
1. Die Fotografin behält sich das Recht vor, von ihr hergestellte Lichtbilder zum Zwecke der Eigenwerbung auszustellen oder in Medien zu veröffentlichen. Der/die Abgebildete, bzw. deren gesetzlicher Vertreter, kann Unterlassung verlangen. Anspruch auf Schadensersatz oder Vergütung entsteht dem/der Abgebildeten dadurch nicht.
Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Fahrkosten, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist die Fotografin die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
2. Fällige Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung herbeizuführen. Nach Eintritt des Verzuges kann das Honorar mit 10% p.A. verzinst werden. Mahnspesen und die Kosten anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten.
4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der Fotografin.
5. Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
6. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er ggf. die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Auftragsproduktionen
1. Soweit die Fotografin Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann von der Fotografin anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
2. Die Fotografin ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch die Fotografin ausgewählt.
4. Ein Reklamationsrecht besteht bzgl. der bearbeiteten Bilder von 4 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde die Bilder als ordnungsgemäß und vertragsgemäß abgenommen.
Lieferzeiten
1. Die Fotografin liefert ihre Arbeiten zumeist binnen 4-6 Arbeitswochen aus. Im Normalfall erfolgt die Abgabe bereits nach 2 Wochen. Bei Hochzeitsreportagen gilt eine Lieferzeit von 6-8 Wochen. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bildern, Negativen oder digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche (etwa bei Hochzeitsaufnahmen) entfallen. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein. Für unverschuldetes Nicht-Erscheinen der Fotografin, wie z.B. bei Unfall, Krankheit, wird keine Haftung übernommen.
2. Die Fotografin verwahrt die Lichtbildnisse sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lichtbilder zu archivieren. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Daten nach einem Jahr seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
3. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Dies gilt im Besonderen bei digitalen Druckerzeugnissen.
4. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation hierdurch nicht berechtigt.
5. Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt die Fotografin hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse.
6. Während eines Fototermins ist das Fotografieren durch Mitbewerber nicht gestattet. Das Fotografieren durch Gäste und Angehörige des Auftraggebers ist gestattet, solange die Fotografin nicht behindert wird.
7. Für nicht gelingen von Aufnahmen durch andere Fotografen, Videografen, Gäste oder sonstige Umstände wird keine Haftung übernommen.
8. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für von Kunden zum Shooting mitgebrachte Wertgegenstände.
9. Fotoaufnahmen - gerade solche im sogenannten Outdoor-Bereich - sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Die Fotografin übernimmt hierfür keine Haftung.
10. Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite von Olga Markova Photography und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine der Fotografin. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.
Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen der Fotografin übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber ist auch verpflichtet, das Einverständnis des Inhabers/Vermieters/Leiters einzuholen, dass am Auftragsort fotografiert werden darf, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
3. Auch sind die Eltern der Kinder vom Auftraggeber darüber zu informieren, dass fotografiert wird und diese Fotos in einer Internet-Galerie zu sehen und evtl. zu kaufen sind.
Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografin auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
2. Lieferverzug berechtigt den Auftraggeber nicht zu Schadensersatzansprüchen.
3. Wird ein Shooting durch den Auftraggeber kürzer als 24h vor dem Termin ohne nachweislich wichtigen Verhinderungsgründen storniert, wird eine Stornogebühr von 50€ verrechnet und muss innerhalb von 14 Tagen überwiesen werden.
4. Nach dem Shooting ist Stornierung ausgeschlossen.
Datenschutz
1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Digitale Fotografie
1. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung.
2. Für die Datenspeicherung verwendet die Fotografin CD-R/DVDs, Festplatten oder USB, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch das Übertragen von der Fotografin gelieferter Daten in einem Computer entstehen, wird keinen Ersatz geleistet.
Bildbearbeitung
1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Fotos im Stil der Fotografin digital bearbeitet werden. Wenn nicht anders angegeben, umfasst die im Angebot erwähnte Bildbearbeitung die Korrektur von Kontrast, Helligkeit und Farbe. Eine darüber hinaus gehende, kompliziertere Bearbeitung wird gesondert berechnet.
2. Der Kunde hat nach Zusendung bzw. Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit einmalig die Möglichkeit, Wünsche bzgl. einer anderen Bearbeitung zu äußern.
3. Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern der Fotografin, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei kommerzieller Veröffentlichung der Lichtbilder, eine Genehmigung der Fotografin einzuholen.
5. Bei kommerzieller Veröffentlichung der Lichtbilder ist grundsätzlich eine Quellenangabe der Fotografin zu veröffentlichen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, elektronische Verknüpfungen im Internet so vorzunehmen, dass die Fotografin als Urheberin der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
6. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, die Fotografin mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn sie einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt die Fotografin von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
Schlussbestimmungen
1. Der Geschäftssitz ist als Gerichtsstand und Erfüllungsort vereinbart.
2. Schad- und Klagloshaltung umfassen auch die Kosten außergerichtlicher Rechtsverteidigung.
3. Reklamationen werden nur bei Olga Markova, Pfarrstraße 69A, 30459 Hannover behandelt. Entweder persönlich oder auf dem Postweg.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
5. „Salvatorische Klausel“: Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
Diese AGB gelten ab dem 1. Juni 2020. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.